Eine Wohnung in Deutschland

... wenn ich (wir) eine Wohnung gefunden haben !

REGEL :

  1. Der Mietvertrag darf nicht unterschrieben werden, bevor der Vertrag dem Amt (JobCenter) vorgelegt wurde.
  2. Nach Erhalt eines Mietvertrags, sofort einen Termin mit dem JobCenter vereinbaren.

TIPPs :

  1. Alle Mietvereinbarungen sollten schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.
  2. Ein Übergabeprotokoll* sollte vorhanden und überprüft werden.

Verträge

Mietvertrag

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Mieterselbstauskunft

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Kosten der Unterkunft

KdU

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Wohnberechtigungsschein

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*Übergabeprotokoll unterschreiben, wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen. Dort wird erfasst, in welchem Zustand die Wohnung war, als Sie sie übernommen haben. Alles, was an der Wohnung kaputt ist, muss in das Übergabeprotokoll hineingeschrieben werden. Wenn Sie später ausziehen, wird die Wohnung überprüft. Für alle Schäden, die nicht im Protokoll stehen, müssen Sie bezahlen.